{"id":108,"date":"2017-10-23T16:42:15","date_gmt":"2017-10-23T14:42:15","guid":{"rendered":"http:\/\/new.djohndorf.de\/?page_id=108"},"modified":"2018-02-14T11:16:47","modified_gmt":"2018-02-14T10:16:47","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dj-ohndorf.de\/?page_id=108","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><em><a href=\"..\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Satzung.pdf\" target=\"_blank\"><i class=\"fa fa-download\"><\/i> Satzung herunterladen<\/a><\/em><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 (Name und Sitz)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Der Verein f\u00fchrt den Namen Dorfjugend Ohndorf, nachstehend Dorfjugend genannt.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den Zusatz \u201ee. V.\u201c<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Der Sitz des Vereins ist 31559 Ohndorf.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 (Gesch\u00e4ftsjahr)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 (Zweck des Vereins)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Dorfjugend verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Zweck der Dorfjugend ist die F\u00f6rderung und Pflege von Bildung und Erziehung der Jugend im l\u00e4ndlichen Raum, der Heimatkunde, der Heimatpflege und des traditionellen Brauchtums. Au\u00dferdem werden Lebens- und Bleibeperspektiven im l\u00e4ndlichen Raum geschaffen und erhalten. Die Dorfjugend engagiert sich au\u00dferdem im Bereich der F\u00f6rderung der Jugendhilfe im l\u00e4ndlichen Raum.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die Dorfjugend ist konfessionell und politisch neutral.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n<p><em><strong>a)<\/strong><\/em> offene Jugendarbeit im l\u00e4ndlichen Raum,<br \/>\n<em><strong>b)<\/strong><\/em> Veranstaltungen, die dem traditionellen Brauchtum dienlich sind, insbesondere das traditionelle Erntekronebinden und Maibaumaufstellen,<br \/>\n<em><strong>c)<\/strong><\/em> die F\u00f6rderung des traditionellen Trachtentanzes und des regionalen Dialektes,<br \/>\n<em><strong>d)<\/strong><\/em> die Einrichtung und Bereitstellung geeigneter R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr die offene Jugendarbeit im Sinne des Satzungszwecks.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 (Selbstlose T\u00e4tigkeit)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Dorfjugend ist selbstlos t\u00e4tig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 (Mittelverwendung)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Mittel der Dorfjugend d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Dorfjugend.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 (Verbot von Beg\u00fcnstigungen)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Dorfjugend fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 (Mitgliedschaft und Erwerb der Mitgliedschaft)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Mitglieder der Dorfjugend k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, welche die Ziele der Dorfjugend unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die Dorfjugend hat die folgenden Mitglieder:<\/p>\n<p><em><strong>a)<\/strong> <\/em>aktive Mitglieder,<br \/>\n<em><strong>b)<\/strong><\/em> passive Mitglieder und<br \/>\n<em><strong>c)<\/strong><\/em> Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die Mitglieder der Dorfjugend werden nach folgenden Kriterien eingeteilt:<\/p>\n<p><em><strong>a)<\/strong><\/em> Aktives Mitglied der Dorfjugend kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<br \/>\n<em><strong>b)<\/strong><\/em> Passives Mitglied der Dorfjugend kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand der Dorfjugend zu stellen. Bei Mitgliedern unter 18 Jahren ist die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Gegen die Ablehnung, die keiner Begr\u00fcndung bedarf, steht dem\/der Bewerber\/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Weitere Voraussetzung f\u00fcr die Mitgliedschaft ist die Zahlung der laufenden Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 (Beendigung der Mitgliedschaft)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Mitglieder der Dorfjugend, die ihre Beitragspflicht nicht oder wiederholt s\u00e4umig erf\u00fcllen, die durch ihr Verhalten das Ansehen der Dorfjugend gr\u00f6blich sch\u00e4digen, k\u00f6nnen aus der Dorfjugend ohne Einhaltung einer Frist ausgeschlossen werden. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor dem Beschluss ist das betroffene Mitglied zu h\u00f6ren.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keine Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Verein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 (Beitr\u00e4ge)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind j\u00e4hrlich an den Kassierer des Vereins zu entrichten.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge der aktiven und passiven Mitglieder sind unabh\u00e4ngig voneinander und k\u00f6nnen sich in der H\u00f6he unterscheiden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 (Organe der Dorfjugend)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Organe der Dorfjugend sind<\/p>\n<p><em><strong>a)<\/strong><\/em> die Mitgliederversammlung und<br \/>\n<em><strong>b)<\/strong><\/em> der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 (Mitgliederversammlung)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Zu ihren Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere<\/p>\n<p><em><strong>a)<\/strong><\/em> die Wahl und Abwahl des Vorstandes,<br \/>\n<em><strong>b)<\/strong><\/em> Entlastung des Vorstandes,<br \/>\n<em><strong>c)<\/strong><\/em> Entgegennahme der Berichte des Vorstandes,<br \/>\n<em><strong>d)<\/strong><\/em> Festsetzung von Beitr\u00e4gen und deren F\u00e4lligkeit,<br \/>\n<em><strong>e)<\/strong><\/em> Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung,<br \/>\n<em><strong>f)<\/strong><\/em> Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>\n<em><strong>g)<\/strong><\/em> Entscheidung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\u00e4llen,<br \/>\n<em><strong>h)<\/strong><\/em> sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Im ersten Quartal eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Vorstand ist zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich (dies kann auch per E-Mail erfolgen) unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift\/E-Mail-Adresse gerichtet war.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beim dem\/der 1. Vorsitzenden beantragt. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Antr\u00e4ge \u00fcber die Abwahl des Vorstandes, \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung der Dorfjugend, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\u00f6nnen erst auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>(8)<\/strong> Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p><strong>(9)<\/strong> Versammlungsleiter ist der\/die 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der\/die stellv. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein\/e Versammlungsleiter\/in von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Soweit der\/die Schriftf\u00fchrer\/in nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<p><strong>(10)<\/strong> Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p><strong>(11)<\/strong> Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst.<\/p>\n<p><strong>(12)<\/strong> Zur \u00c4nderung der Satzung und des Vereinszwecks oder der Aufl\u00f6sung des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p><strong>(13)<\/strong> \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 (Vorstand)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus<\/p>\n<p><em><strong>a)<\/strong><\/em> dem\/der 1. Vorsitzenden,<br \/>\n<em><strong>b)<\/strong><\/em> dem\/der stellv. Vorsitzenden,<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die Dorfjugend wird durch ein Mitglied des Vorstandes gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus<\/p>\n<p><em><strong>a)<\/strong><\/em> dem\/der 1. Vorsitzenden,<br \/>\n<em><strong>b)<\/strong><\/em> dem\/der stellv. Vorsitzenden,<br \/>\n<em><strong>c)<\/strong><\/em> dem\/der Kassierer\/in,<br \/>\n<em><strong>d)<\/strong><\/em> dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Dem Gesamtvorstand geh\u00f6ren bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder an.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Der Vorstand ist f\u00fcr alle Vereinsangelegenheiten zust\u00e4ndig, die nicht durch die Satzung ausdr\u00fccklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Der Gesamtvorstand fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Die Beschl\u00fcsse sind schriftlich festzuhalten.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<p><strong>(8)<\/strong> Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschl\u00fcsse des Gesamtvorstandes gebunden.<\/p>\n<p><strong>(9)<\/strong> Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>(10)<\/strong> W\u00e4hlbar sind alle aktiven Mitglieder, die w\u00e4hrend der kommenden Wahlperiode das 30. Lebensjahr nicht vollenden.<\/p>\n<p><strong>(11)<\/strong> Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>(12)<\/strong> Die Mitglieder des Vorstandes bleiben solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist.<\/p>\n<p><strong>(13)<\/strong> Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.<\/p>\n<p><strong>(14)<\/strong> Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit durch das zust\u00e4ndige Finanzamt bestimmte Satzungsregelungen entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende \u00c4nderungen eigenst\u00e4ndig durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 (Kassenpr\u00fcfung)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die von der Mitgliederversammlung jeweils auf ein Jahr zu w\u00e4hlenden beiden Kassenpr\u00fcfer\/innen haben gemeinschaftlich Kassenpr\u00fcfungen vorzunehmen. Hier\u00fcber ist ein Protokoll anzufertigen und der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die Wiederwahl der Kassenpr\u00fcfer\/innen ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 (Ehrenmitgliedschaft)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Hierbei wird eine zwei Drittel Mehrheit ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Ehrenmitglieder sollten sich in besonderem Ma\u00dfe um die Dorfjugend verdient gemacht haben.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die passiven Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 (Datenschutz)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben:<\/p>\n<p><em><strong>a)<\/strong><\/em> Vor- und Nachname,<br \/>\n<em><strong>b)<\/strong><\/em> Adresse,<br \/>\n<em><strong>c)<\/strong><\/em> Geburtsdatum,<br \/>\n<em><strong>d)<\/strong><\/em> Telefonnummer(n) und<br \/>\n<em><strong>e)<\/strong><\/em> E-Mail-Adresse.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die Dorfjugend ver\u00f6ffentlicht Daten ihrer Mitglieder nur, wenn das Mitglied zu einer Ver\u00f6ffentlichung zugestimmt hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 (Aufl\u00f6sung der Dorfjugend)<\/strong><\/p>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Aufl\u00f6sung der Dorfjugend kann nur in einer eigens zu diesem Zwecke berufenen Mitgliederversammlung mit satzungs\u00e4ndernder Mehrheit beschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Bei Aufl\u00f6sung der Dorfjugend oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der Dorfjugend an die Dorfgemeinschaft Ohndorf e.V., die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><strong>Ohndorf, 19.07.2015<\/strong><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung herunterladen \u00a7 1 (Name und Sitz) (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Dorfjugend Ohndorf, nachstehend Dorfjugend genannt. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/dj-ohndorf.de\/?page_id=108\">Weiterlesen\u00a0\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-108","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dj-ohndorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/108","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/dj-ohndorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/dj-ohndorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dj-ohndorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dj-ohndorf.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=108"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/dj-ohndorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/108\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":203,"href":"https:\/\/dj-ohndorf.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/108\/revisions\/203"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dj-ohndorf.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=108"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}